Sachverständigenbüro für Schäden in Uedem - BAU SV T. Neumann
Sachverständigenbüro für Schäden an Gebäuden,
Wertermittlung und Energieeffizienz.

Sachverständigen Büro - BAU SV T. Neumann

Sachverständigenbüro für Schäden an Gebäuden, Wertermittlung und Energieeffizienz.

Wir sind nun mehr seit 2005 für die Bedürfnisse von privaten Bauherren, Bauunternehmern, Banken, Kommunen und Versicherungen tätig. Ob im Bereich der sachgerechten Feststellung von Schäden an Gebäuden, der marktgerechten Ermittlung von Verkehrswerten oder der Energieberatung. Über all unterstützen, beraten oder begleiten wir unsere Auftraggeber; seriös, unabhängig und produktneutral.

Sachverständigen Büro - BAU SV T. Neumann
Energieberatung von Gebäuden Energieberatung von Gebäuden

Eine umfassende energetische Sanierung oder die Errichtungen eines energieeffizienten Neubaus, ist eine anspruchsvolle Aufgabe.

Fördermittelberatung KfW, BAFA, NRW Bank Fördermittelberatung KfW, BAFA, NRW Bank

Seit vielen Jahren unterstützt die Politik die Bürger mit verschiedensten Förderprogrammen.

Energieausweise Energieausweise

Der Energieausweis ist seit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV, Stand 2007) zur Pflicht geworden.

Planung und Begleitung von Sanierungsvorhaben Planung und Begleitung von Sanierungsvorhaben

Historisch bedingt ist der Gebäudebestand an Nachkriegsobjekten in Deutschland am Größten.

Planung von Neu- & Umbaumaßnahmen Planung von Neu- & Umbaumaßnahmen

Der Traum von den eigenen vier Wänden - wer träumt ihn nicht?

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

Mit der Einführung der Baustellenverordnung hat der Gesetzgeber im Jahr 1996 den Weg für mehr Sicherheit auf deutschen Baustellen geebnet.

Schäden an Gebäuden Schäden an Gebäuden

Beurteilung von Schäden oder Mängeln an Gebäuden.

Wertermittlung von Gebäuden Wertermittlung von Gebäuden

Erstellung von Wertgutachten und Wertschätzungen

Flächenaufmaß Flächenaufmaß

Oft stellt sich im Mietrecht die Frage: „Entsprechen meine Wohnungsgröße und die Angabe im Mietvertrag der Realität?“