Der Energieausweis ist seit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV, Stand 2007) zur Pflicht geworden. Ob beim Neubau einer Immobilie oder beim Verkauf, der Vermietung oder der Verpachtung von Gebäuden, ein Energieausweis ist notwendig. Dieser soll den beteiligten Personen (Eigentümern, Mietern oder potenziellen Käufern) eine Einstufung der energetischen Qualität des Gebäudes liefern. Es gibt zwei Arten des Energieausweises, den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Energieausweis.
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