Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination - Sachverständigenbüro für Schäden in Uedem
Sachverständigenbüro für Schäden an
Gebäuden, Wertermittlung und Energieeffizienz.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

nach Baustellenverordnung

Mit der Einführung der Baustellenverordnung hat der Gesetzgeber im Jahr 1996 den Weg für mehr Sicherheit auf deutschen Baustellen geebnet. Jedoch ist es so, dass statistisch auf Baustellen weiterhin die meisten Arbeitsunfälle und vor allem die meisten tödlichen Arbeitsunfälle geschehen.

Die Baustellenverordnung ist die einzige Verordnung, die sich in Bezug auf den Unfallschutz und die Unfallverhütungsvorschriften direkt an den Bauherrn wendet und nicht an die auszuführenden Unternehmen.
In vielen Fällen ist es somit notwendig, dass der Bauherr die Grundsätze der Baustellenverordnung berücksichtigt. Selbst bei kleineren Maßnahmen, wo es um gefährliche Arbeiten geht und gleichzeitig mehrere Unternehmen auf der Baustelle tätig sind muss der Bauherr einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator hinzuziehen.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Erfüllung aller Vorgaben aus der Baustellenverordnung
  • Erstellung der Vorankündigung
  • Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen
  • Erstellungen von Flucht- und Rettungswegplänen während der Bauphase
  • Erstellung einer Baustellenordnung
  • Überwachung der Einhaltung der Grundsätze in der Bauphase
  • Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe in Bezug auf sicherheitsrelevante Einrichtungen und Bestandteile
  • und vieles mehr…

Sprechen Sie uns unverbindlich an und wir erläutern Ihn genau, in welchen Fällen die Beauftragung eines SiGeKo notwendig ist.